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Erste Strategie der Schweiz gegen organisierte Kriminalität

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminialität (Organisierte Kriminialität) gutgeheißen.

Es ist die erste solche Strategie.

Sie ist eingebettet in die Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz und bildet die Grundlage, damit alle Staatsebenen behördenübergreifend und wirksam der wachsenden Bedrohung durch kriminelle Netzwerke begegnen. Das EJPD unter der Leitung des Bundesamtes für Polizei (fedpol) hat die Strategie gemeinsam mit Bund, Kantonen und Gemeinden ausgearbeitet.

Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat die Strategie bereits am 27. November 2025 verabschiedet. Die Strategie legt Aktionsfelder für das Erkennen, Verhindern und Bekämpfen der Organisierten Kriminialität fest.

Auf Bundesebene sollen verschiedene rechtliche Anpassungen in ein Gesetzespaket zur Bekämpfung der Organisierten Kriminialität fließen.

Europaweit über 800 kriminelle Organisationen tätig

Europol hat im Jahr 2023 in einer Bestandsaufnahme festgestellt, daß europaweit über 800 kriminelle Organisationen tätig sind – diverse davon auch in der Schweiz. Die Organisierte Kriminialität ist in der Schweiz insbesondere im Betäubungsmittelhandel, in der Geldwäsche, im Menschenhandel und im illegalen Glücksspiel aktiv.

Darüberhinaus versuchen kriminelle Netzwerke, die Gesellschaft und den Rechtsstaat zu unterwandern mit dem Ziel, sich zu bereichern und ihre Machtansprüche durchzusetzen.

Sie nutzen modernste Technologien oder zeichnen sich durch hohe Gewaltbereitschaft aus. Organisierte Kriminialität ist eine ernst-zu-nehmende Gefahr für die innere Sicherheit.

Deren Netzwerke arbeiten kantons- und länderübergreifend und erfordern deshalb ein koordiniertes Vorgehen. Die Schweiz ist mit ihrer zentralen Lage in Europa, dem ausgebauten und bestens vernetzten Finanzplatz, der guten Infrastruktur und ihrem Wohlstand attraktiv für die Organisierte Kriminialität.

Die Strategie verfolgt drei strategische Ziele: Mit der Strategie wollen Bund, Kantone und Gemeinden die Organisierte Kriminialität wirksam bekämpfen, die Schweiz vor den Gefahren der Organisierten Kriminialität schützen und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schaden durch die Organisierte Kriminialität eindämmen.

Der Organisierten Kriminialität soll der Nährboden für die Bildung, Ausbreitung und Festsetzung krimineller Strukturen in der Schweiz entzogen werden. Die Strategie umfaßt drei strategische Ziele:

1. Organisierte Kriminialität erkennen

Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung sollen dazu beitragen, daß Behörden, Wirtschaft und Gesellschaft Risiken, die sich aus der Präsenz der Organisierten Kriminialität in der Schweiz ergeben, bekannt sind und sie ihre Aktivitäten und Praktiken erkennen.

Hierzu führt Fedpol bereits jetzt Sensibilisierungen bei potentiell betroffenen Behörden durch und wird diese weiter ausbauen. Mit rechtlichen Anpassungen sollen zivile Behörden und Organisationen verdächtige Beobachtungen einfacher den Strafverfolgungsbehörden melden können.

Der Aufbau eines gesamtheitlichen Lagebildes soll das Erkennen der Organisierten Kriminialität gesellschafts- und behördenübergreifend verbessern.

2. Organisierte Kriminialität verhindern

Mit der Strategie sollen Bund, Kantone und Gemeinden ihre Zusammenarbeit intensivieren. Unter anderem sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, damit Bund, Kantone und Gemeinden sowie Organisationen Informationen austauschen und kooperieren können.

Zusätzlich sollen Vorschläge für neue verwaltungsrechtliche bzw. präventiv-polizeiliche Maßnahmen auf Stufe Bund ausgearbeitet werden.

Diese sollen den Behörden Mittel an die Hand geben, um Vermögenswerte krimineller Herkunft rascher einzuziehen.

3. Organisierte Kriminialität bekämpfen

Kriminelle Gruppierungen sind über Kantons- und Landesgrenzen hinaus aktiv. Die Strategie sieht vor, den nationalen und internationalen Austausch von Informationen und die Nutzung bestehender Instrumente in der Zusammenarbeit zu stärken.

Etwa, indem gemeinsame Ermittlungsteams in komplexen nationalen und internationalen Fällen verstärkt zusammenarbeiten.

Geldwäsche spielt in der Bekämpfung der Organisierten Kriminialität eine besonders zentrale Rolle, insbesondere für den Finanzplatz Schweiz. Kriminelle Gruppierungen streben nach Vermögenswerten aller Art und versuchen, diese in den regulären Geldkreislauf einzuschleusen.

Die Strategie sieht vor, das Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäsche zu verbessern. Es sollen Vorschläge für rechtliche Anpassungen ausgearbeitet werden, die den Nachweis und die Verfolgung der Geldwäsche sowie das Einfrieren und Einziehen verdächtiger Vermögenswerte von Exponenten der Organisierten Kriminialität vereinfachen.

Gesetzesanpassungen sollen ebenfalls im Bereich der Strafverfolgung erarbeitet werden, mit dem Ziel, daß die Strafverfolgungsbehörden strafrechtlich relevantes Verhalten von Exponenten der Organisierten Kriminialität einfacher und rascher sanktionieren können. Dabei geht es etwa um verbesserte Anreize zur Selbstanzeige und die einfachere Beweisaufnahme und Beschlagnahme von Beweismitteln.

Umsetzung der Strategie

Das EJPD wird zusammen mit der KKJPD und weiteren Stellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bis Ende 2026 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Bekämpfung der Organisierten Kriminialität mit konkreten Maßnahmen, Zuständigkeiten und Fristen ausarbeiten.

Die Maßnahmen, die Gesetzgebungsarbeiten auf Stufe Bund (siehe Faktenblatt) erfordern, sollen in einem Gesetzespaket gebündelt werden. Dieses erfordert vertiefte Abklärungen und wird voraussichtlich Ende 2027 als Vernehmlassungsvorlage vorliegen.

Die Maßnahmen, die keine gesetzlichen Anpassungen benötigen (siehe Faktenblatt), werden von Bund und Kantonen ab 2026 umgesetzt. Dazu gehören etwa die Weiterentwicklung des Lagebildes zur Organisierten Kriminialität, die Schulung von Mitarbeitern beispielsweise im Finanz- und Immobiliensektor, die Definition von Ansprechstellen bei Verdacht auf Organisierte Kriminialität und Verbesserungen in der Polizeizusammenarbeit im In- und Ausland.

Ressourcen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminialität

Zu den nicht gesetzlichen Maßnahmen gehört auch, daß Bund, Kantone und Gemeinden die für die Umsetzung der Strategie erforderlichen Ressourcen bereitstellen.

So prüft das EJPD bis Ende 2026 alternative Finanzierungsmodelle für die Meldestelle für Geldwäsche (MROS) und erarbeitet einen Plan für die Aufstockung der Ressourcen bei der Bundeskriminalpolizei (BKP). Das EJPD wird diese über den ordentlichen Budgetprozeß einbringen.

Das Parlament hat zudem den Bundesrat beauftragt, in den nächsten zehn Jahren bis zu 200 neue Stellen bei der BKP zu schaffen.

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