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Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Gefängnisses Martinach
Interkantonale Zusammenarbeit im StrafvollzugSanierung und Wiederinbetriebnahme des Gefängnisses Martinach

Interkantonale Zusammenarbeit im Strafvollzug

Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Gefängnisses Martinach
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Die Kantone Wallis und Waadt haben eine Vereinbarung getroffen zur Sanierung und Wiederinbetriebnahme des seit 2017 geschlossenen Gefängnisses Martinach. Die Arbeiten werden vom Strafvollzugsdienst des Kantons Waadt (SPEN) finanziert, der die Anstalt vom 1. Januar 2027 bis zum 30. Juni 2029 betreiben wird, um seinen Bedarf an Haftplätzen zu decken. Die spätere Nutzung wird je nach Entwicklung der Bedürfnisse des Kantons Wallis im Bereich des Strafvollzugs festgelegt, so die Dienststelle für Straf- und Maßnahmenvollzug.

Das Gefängnis Martinach wird saniert und wieder in Betrieb genommen. Die seit 2017 geschlossene Anstalt erfordert Sanierungsmaßnahmen inklusive Anpassung an die Normen, um angemessene Bedingungen für die inhaftierten Personen und das Strafvollzugspersonal zu gewährleisten. Gleichzeitig sucht der Kanton Waadt Übergangslösungen zur Deckung seines Bedarfs an Haftplätzen. Die Kantone Wallis und Waadt haben daher eine Vereinbarung ausgearbeitet, durch die sie ihren jeweiligen Bedarf decken können.

Die auf 750’000 Franken geschätzten Sanierungsarbeiten werden von der Walliser Dienststelle für Straf- und Maßnahmenvollzug (DSMV), in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe, durchgeführt und vom Strafvollzugsdienst des Kantons Waadt (SPEN) finanziert.

Dieser Betrag wird von der Miete für den betreffenden Zeitraum abgezogen. Ab dem 1. Januar 2027 wird der SPEN den Betrieb des Gefängnisses Martinach sicherstellen. Die Anstalt wird über 20 Plätze für Personen verfügen, die sich in Untersuchungshaft befinden, und untersteht dem Kanton Waadt. Die Betreuung wird durch das Personal des SPEN gewährleistet.

In diesem Zeitraum wird das Gefängnis Martinach administrativ dem SPEN angegliedert, der die Leitung übernimmt. Die Vereinbarung regelt namentlich die Führung der Anstalt, das anwendbare Recht sowie die Betreuung der inhaftierten Personen.

Nach Abschluß dieses vorübergehenden Betriebs Ende Juni 2029 übernimmt der Kanton Wallis den Betrieb des Gefängnisses Martinach und gliedert es in sein Strafvollzugssystem ein. Seine künftige Nutzung wird je nach Entwicklung der Bedürfnisse und der Organisation des kantonalen Strafvollzugs festgelegt.

(pd, rm)

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