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Weniger behördliche Brandschutzkontrollen für Wohngebäude
Kanton Wallis lockert BrandschutzkontrollenWeniger behördliche Brandschutzkontrollen für Wohngebäude

Kanton Wallis lockert Brandschutzkontrollen

Weniger behördliche Brandschutzkontrollen für Wohngebäude
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Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Bewohner von Wohngebäuden gelten seit dem 1. September 2026 neue Regeln bei den Brandschutzkontrollen. Mit der revidierten «Verordnung betreffend Brandverhütungsmaßnahmen» des Staatsrats des Kantons Wallis wird die bisherige Kontrollpraxis insbesondere für Wohngebäude bis zu einer Höhe von 30 Metern gelockert. Darauf weisen verschiedene Gemeinden, so unter anderem die Stadt Visp, hin. 

Neu müssen solche Gebäude grundsätzlich nicht mehr regelmäßig durch die kommunale Feuerkommission kontrolliert werden. Stattdessen ist eine Selbstkontrolle vorgesehen. Dies gilt unter anderem für Einfamilienhäuser, Wohngebäude bis 30 Meter Höhe sowie private Wohnanlagen ohne besondere Risiken.

Zur Unterstützung stellt das kantonale Amt für Feuerwesen entsprechende Checklisten zur Verfügung. Diese können über die Internetseite der Gemeinde im Bereich «Öffentliche Sicherheit – Brandschutz» bezogen werden. Eine separate Checkliste steht auch für Einfamilienhäuser zur Verfügung.

Die Lockerung bedeutet allerdings nicht, daß Brandschutz entfällt. Nur die Kontrollen entfallen. Eigentümer und Bewohner bleiben dafür verantwortlich, die geltenden Brandschutzvorschriften einzuhalten und die vorgesehenen Selbstkontrollen durchzuführen.

Für bestimmte Anlagen gelten weiterhin regelmäßige behördliche Kontrollen. So werden private Einstellhallen mit einer Fläche von mehr als 600 Quadratmetern weiterhin durch die Feuerkommission kontrolliert – wie bisher im Abstand von fünf Jahren.

Mit der Neuregelung sollen die behördlichen Kontrollen damit stärker auf Gebäude und Anlagen konzentriert werden, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, während bei gewöhnlichen Wohngebäuden die Eigenverantwortung stärker in den Vordergrund rückt, so heißt es von offizieller Stelle.

Checkliste Brandschutzkontrollen veröffentlicht

Es gibt eine neue Checkliste für Liegenschaftseigner, die der Kanton Wallis veröffentlicht hat.

Diese ist hier abrufbar:

Checkliste_zur_Selbstkontrolle_von_Einfamilienhäusern_mit_Erläuterungen_V1.0

Weiterführendes

https://www.visp.ch/de/gemeinde-visp/kommunikation/alle-meldungen/informationen-zur-neu-revidierten-verordnung-betreffend-brandschutzordnung-1940

(pd, rm)

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