Krankenkassenprämien steigen 2027 um durchschnittlich fünf ProzentBAG kündigt wieder Kostensenkungsmaßnahmen an - so wie jedes Jahr
Die Krankenkassenprämien steigen auch im kommenden Jahr deutlich. Die mittlere Monatsprämie beträgt 2027 voraussichtlich 412 Franken. Das sind 19.70 Franken oder 5,0 Prozent mehr als 2026. Als Hauptgründe nennt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die zunehmende Zahl von Behandlungen, den medizinisch-technologischen Fortschritt und die Alterung der Bevölkerung.
Für viele Menschen in der Schweiz wird die Krankenversicherung damit erneut teurer. Erwachsene bezahlen im Durchschnitt künftig 487.60 Franken pro Monat für die Grundversicherung. Das entspricht einem Anstieg von 22.80 Franken oder 4,9 Prozent. Bei den jungen Erwachsenen steigt die mittlere Prämie um 15.40 Franken auf 338.80 Franken. Für Kinder erhöht sie sich um 5.70 Franken auf 128.10 Franken.
Die vom BAG ausgewiesene mittlere Prämie ist allerdings nicht mit der individuellen Prämie gleichzusetzen. Sie wird berechnet, indem sämtliche in der Schweiz bezahlten Prämien durch die Gesamtzahl der Versicherten geteilt werden. Wie viel eine einzelne Person tatsächlich bezahlt, hängt unter anderem vom Wohnort, Alter, der Franchise, dem Versicherer und dem gewählten Versicherungsmodell ab.
Gesundheitskosten steigen weiter
Die höheren Prämien sind eine Folge der steigenden Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Die Versicherer müssen ihre Prämien so festlegen, daß sie die erwarteten Kosten decken.
Bereits 2025 stiegen die Kosten um 5,3 Prozent. Für 2026 erwartet das BAG gemäss Hochrechnungen und Schätzungen einen weiteren Anstieg von 4,7 Prozent. Für 2027 wird mit einem Kostenwachstum von 5,0 Prozent gerechnet.
Die genaue Entwicklung im laufenden Jahr läßt sich allerdings schwieriger beurteilen. Grund dafür sind Verzögerungen bei der Abrechnung infolge der Umstellung auf das neue Tarifsystem im ambulanten Bereich, das aus TARDOC und ambulanten Pauschalen besteht. Nach Angaben des BAG gibt es derzeit dennoch keine Anzeichen für eine deutliche Verlangsamung des Kostenanstiegs.
Als wichtige Kostentreiber nennt das BAG die Alterung der Bevölkerung und medizinische Innovationen. Gleichzeitig werden pro erkrankte Person mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen. Die Häufigkeit von Krankheiten sei dagegen vergleichsweise stabil geblieben. Seit 2024 kommen zudem steigende Preise hinzu, etwa aufgrund höherer kantonaler Tarife im ambulanten und stationären Bereich.
Bund setzt auf Kostendämpfung
Angesichts der steigenden Belastung für die Versicherten will der Bund die Kostenentwicklung stärker bremsen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das BAG überprüfen deshalb unter anderem medizinische Leistungen auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Auch Medikamentenpreise sowie neue Tarifstrukturen und Tarifverträge werden kontrolliert.
Nach Angaben des BAG konnten auf diese Weise in den vergangenen zehn Jahren insgesamt mehr als zwei Milliarden Franken eingespart werden.
Zusätzlich sollen weitere Maßnahmen die Kostenentwicklung bremsen. Seit 2024 bringt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider Vertreter der Gesundheitsbranche an einem Runden Tisch zusammen. Ziel ist es, kurz- und mittelfristige Massnahmen zu entwickeln. Erste beschlossene Maßnahmen, die insbesondere auf Selbstverpflichtungen der beteiligten Akteure beruhen, werden derzeit umgesetzt.
Neue Vorgaben für die Kostenentwicklung
Auch auf gesetzlicher Ebene sind Reformen vorgesehen. Mit dem Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative im Jahr 2024 erhielt der Bundesrat die Kompetenz, Ziele für die Kosten- und Qualitätsentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festzulegen.
Ende 2026 soll erstmals ein solches Ziel für den Zeitraum von 2028 bis 2031 festgelegt werden. Sollte das Kostenwachstum in einem bestimmten Bereich über dem festgelegten Ziel liegen, müssen Bund und Kantone mögliche Korrekturmaßnahmen prüfen.
Das BAG sieht deshalb nicht nur die Politik, sondern sämtliche Beteiligten im Gesundheitswesen in der Verantwortung. Die bereits angestossenen Reformen müssten konsequent umgesetzt werden, damit die Gesundheitsversorgung langfristig finanzierbar bleibe.
Bis Ende November kann die Grundversicherung gewechselt werden
Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, muß die Prämieninformation abwarten. Die Versicherer haben bis Ende Oktober Zeit, ihre Versicherten über die Prämien für 2027 zu informieren. Anschließend können Versicherte ihre Grundversicherung grundsätzlich bis Ende November wechseln oder ihr Versicherungsmodell anpassen.
In der obligatorischen Grundversicherung müssen die Krankenversicherer jede Person aufnehmen.
Für den Vergleich der Prämien stellt das BAG auf Priminfo.ch einen Prämienrechner zur Verfügung. Dort lassen sich die Prämien und Vergünstigungen verschiedener Versicherer vergleichen und nach Höhe sortieren. Zudem informiert die Plattform über Versicherungsmodelle, Möglichkeiten zum Prämiensparen und häufige Fragen zur Krankenversicherung.
Bei individuellen Fragen zur eigenen Prämie oder Versicherungspolice ist der jeweilige Krankenversicherer zuständig. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, seine Versicherten kostenlos zu beraten und zu informieren.
(pd, rm)


