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Kanton Wallis kündigt abermals Maßnahmen zur Kostenkontrolle an
Krankenkassenprämien steigen und steigenKanton Wallis kündigt abermals Maßnahmen zur Kostenkontrolle an

Krankenkassenprämien steigen und steigen

Kanton Wallis kündigt abermals Maßnahmen zur Kostenkontrolle an
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Der Kanton Wallis setzt seine Maßnahmen in den Bereichen fort, die in seine Zuständigkeit fallen, um den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen, so die Dienststelle für Gesundheitswesen aktuell. Angesichts der steigenden Ausgaben zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) habe der Staatsrat im Jahr 2026 die Regulierung des ambulanten Angebots verstärkt und dabei die Instrumente genutzt, die ihm das Bundesrecht zur Verfügung stellt.

Nach der Kardiologie und der Radiologie wurden die Zulassungsbeschränkungen für neue Leistungserbringer, die zu Lasten der OKP abrechnen, auf neue Fachärzte für Augenheilkunde, neue Organisationen für Pflege und Hilfe zuhause sowie auf neue, selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen ausgeweitet. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Angebotsentwicklung zu begrenzen, wenn diese zu einem Anstieg des Leistungsvolumens und der Kosten führen könnte.

Diese Beschlüsse ergänzen die anderen, vom Kanton benützten Instrumente, namentlich die Planung des Spital- und Langzeitpflegeangebots, die Regulierung der medizintechnischen Grossgeräte, die Tarifgestaltung sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Der Kanton übernimmt damit seinen Teil der Verantwortung für die Kostenkontrolle und erwartet von den Versicherern und dem Bund, daß sie ihre Kontrollkompetenzen mit derselben Strenge ausüben.

Praktiken, die zu ungerechtfertigten Kosten führen könnten…

Diese Anforderung betrifft auch die Kontrolle von Praktiken, die zu ungerechtfertigten Kosten zulasten der obligatorischen Krankenversicherung führen könnten. So wurde beispielsweise nach den jüngsten Enthüllungen bezüglich des Vergütungssystems im Bereich der Radiologie ein Verfahren eingeleitet, um sicherzustellen, dass ein solches System die finanziellen Interessen der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt.

Die gleichen Anforderungen an Transparenz und Kostenkontrolle müssen auch im Arzneimittelbereich gelten. Angesichts der jüngsten Feststellungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zum Umfang der auf bestimmte Medikamente gewährten Rabatte fordert der Kanton, daß die von den Leistungserbringern in der Arzneimittelkette erzielten Vorteile, Rabatte und Einsparungen transparent sind und tatsächlich zugunsten der OKP und letztlich der Versicherten weitergegeben werden. Es wäre nicht hinnehmbar, dass solche Vorteile den Margen bestimmter Akteure zugutekommen, während die Versicherten Jahr für Jahr immer höhere Prämien tragen müssen.

Der Kanton fordert eine strenge Kontrolle der Reserven

Für das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) rechtfertigt das allgemeine Reserveniveau der Versicherer keine pauschale und beschleunigte Aufstockung zu Lasten der Prämien. Gemäß den im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüften Daten belief sich die Deckungsquote der Reserven per 1. Januar 2025 auf 147 % und stabilisierte sich per 1. Januar 2026 bei 149 %.

Der Kanton erkennt die Notwendigkeit an, die Zahlungsfähigkeit der Versicherer zu gewährleisten, ist jedoch der Ansicht, dass jede Aufstockung der Reserven schrittweise, verhältnismäßig und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation jedes einzelnen Versicherers erfolgen muß.

Er hat daher das BAG gebeten, insbesondere abrupte Erhöhungen der Reserven zu prüfen und darauf zu achten, daß die Versicherten nicht durch überhöhte Prämien Reserven finanzieren, die über den Solvenzbedarf hinausgehen.

(pd, rm)

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