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Betreiberpaar nicht verhaftet, Brandschutzverantwortliche ebenfalls nicht
Brand im Le Constellation Crans-Montana: Walliser Polizei sieht keine FluchtgefahrBetreiberpaar nicht verhaftet, Brandschutzverantwortliche ebenfalls nicht

Brand im Le Constellation Crans-Montana: Walliser Polizei sieht keine Fluchtgefahr

Betreiberpaar nicht verhaftet, Brandschutzverantwortliche ebenfalls nicht
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14- bis 15-Jährige unter den Todesopfer, Brandschutz nicht eingehalten. Musik weiterlaufen lassen als bereits der Brand in vollem Gange war. Brandgefährliches leichtbrennbares Material an der Decke, keine Fluchtwege, kein Türöffner mit dem man die Türe von innen hätte öffnen können und vieles andere mehr. 

Die Kantonspolizei Wallis äußert sich erneut zum Brand im Le Constellation Crans-Montana. Die Staatsanwaltschaft Wallis sieht keine Fluchtgefahr bei den ausländischen Betreibern des Nachtklubs.

Sie wurden nicht verhaftet oder in Untersuchungshaft gesetzt, obwohl offensichtlich Verdunkelungsgefahr besteht. Noch in der Nacht des Brandes hatten sie die Profile in den sozialen Medien wie Facebook und Instagram gelöscht.

Dabei dürften die auf schrecklichste Weise verstorbenen oder schwerst-verletzten Jugendlichen „zu einer Klagewelle unvorstellbaren Ausmaßes führen“, so das Portal IP um den Journalisten Lukas Hässig.

Zudem meldete Zeitung Le Parisien, daß der Inhaber der „Le Constellation“-Bar, ein Korse, vor 20 Jahren im Gefängnis saß – wegen „Betrugs, Entführung und Freiheitsberaubung, so das Portal weiter; er sei „bekannt für Zuhälterei-Fälle, die bis zu dreißig Jahre zurückreichen“ würden.

Auch Brandschutzverantwortliche von Crans-Montana wurden nicht verhaftet. Gegen sie wird offenbar nicht einmal ermittelt. Sie werden nicht einmal erwähnt. Im Einzelnen schreibt die Kantonspolizei Wallis (kursiv):

Die ersten Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit dem Brand, der sich am 1. Januar 2026 in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana ereignete, haben zur Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen die beiden Betreiber des Lokals geführt.

Die Ermittlungen werden fortgesetzt, um allfällige weitere strafrechtliche Verantwortlichkeiten sowie die genauen Umstände dieses Brandes zu klären.

Nach Abschluß der ersten Ermittlungen, die unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis durchgeführt wurden, wurde eine Strafuntersuchung gegen die beiden Betreiber der Bar «Le Constellation» eröffnet. Ihnen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen.

Le Constellation-Betreiber, Brandschutzverantwortliche von Crans-Montana: Keine Verhaftungen

Gegen die Beschuldigten wurden keine Zwangsmaßnahmen angeordnet, da die Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft derzeit nicht erfüllt sind.

Aktuell bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß die Beschuldigten sich dem Strafverfahren oder der zu erwartenden Sanktion durch Flucht entziehen könnten. Die übrigen Kriterien, namentlich die Gefahr der Wiederholung oder der Kollusion, kommen nicht in Betracht.

Ermittlungen: Nichts Neues

Auch zu den Ermittlungen gibt es nichts Neues. Das, was alle schon wissen, die Augen haben und Bilder und Videos sehen können teilt die Kantonspolizei Wallis mit. Die Brandkatastrophe wurde durch Fontänen auf Champagnerflaschen ausgelöst. Die Kantonspolizei Wallis dazu (kursiv):

Die Ermittlungen werden fortgesetzt, um mögliche weitere strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu klären.

Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen steht der Brandausbruch im Zusammenhang mit der Verwendung von «Fontänen». Dabei handelt es sich um nichtmetallische Hülsen, die einen funken- und flammenerzeugenden pyrotechnischen Satz enthalten und zum Stellen auf den Boden, zum Befestigen an einer Halterung oder zum Halten in der Hand vorgesehen sind.

Die ersten eingeholten Zeugenaussagen berichten von einem Feuer, das sich rasch ausbreitete und dabei viel Rauch sowie eine starke Hitzewelle entwickelte. Alles soll sich sehr schnell abgespielt haben.

Die weiteren Ermittlungen werden sich insbesondere auf die Analyse der von der Gemeinde erhaltenen Unterlagen, die Konformität der von den Betreibern ausgeführten Arbeiten, die verwendeten Materialien, die Flucht- und Rettungswege, die vorhandenen Löschmittel sowie die Einhaltung der Brandschutzvorschriften konzentrieren.

Es wird daran erinnert, daß bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

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(pd, rm)
(Bild: soz. Medien)

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