Gemeinde Crans-Montana löschte Überwachungs-VideosStaatsanwaltschaft ließ Löschungen geschehen
Immer, wenn man denkt, die Staatsanwaltschaft Wallis könne im Fall Crans-Montana nicht mehr gravierender in Kritik geraten, kommen neue Sachverhalte ans Licht.
Crans-Montana ist Vorreiterin bei der umstrittenen Video-Überwachung im öffentlichen Raum und propagiert diese aktiv. Die Gemeinde hat sich vehement für Videoaufzeichnungen eingesetzt und betonte deren Nützlichkeit. Wenig nützlich fand die Gemeinde offenbar solche Videos aktuell. Sie wurden gelöscht.
Crans-Montana hat hunderte Kameras im öffentlichen Raum, über 250 Kameras an der Zahl, doch die Videos wurden automatisch gelöscht, die Staatsanwaltschaft Wallis ließ es geschehen.
Wie Recherchen der NZZ aktuell ans Licht bringen, wurden hunderte Aufnahmen von Videokameras in Crans-Montana (die Gemeinde hat über 250 Stück davon installiert!) gelöscht. Somit können die Geschehnisse rund um die Bar “Le Constellation” nicht mehr nachvollzogen werden, obwohl Video-Kamera-Material vorhanden ist beziehungsweise vorhanden war. Doch die Aufnahmen wurden gelöscht wie Polizeikommandant Yves Sauvain bestätigte.
Dabei hätten die Video-Aufnahmen aus gleich mehreren Gründen gar nicht gelöscht werden dürfen.
Das polizeiliche Reglement der Gemeinde Crans-Montana besagt, daß Video-Überwachungs-Aufnahmen bei Ermittlungsbedarf länger als die übliche Woche aufbewahrt werden müssen. Und daß bei einem furchtbaren Jahrhundert-Ereignis oder sogar Jahrtausend-Ereignis Ermittlungsbedarf vorhanden ist, ist ja wohl offensichtlich klar.
Weiter erlaubt der kantonale Datenschutzbeauftragte des Wallis bei strafrechtlichen Angelegenheiten eine Speicherung von 100 Tagen. Doch die Videos wurden von der Gemeinde Crans-Montana schon nach Tagen automatisch gelöscht als hätte es kein schlimmes Ereignis, keinen Anlaß gegeben, die Videos zu sichern, wie es ausdrücklich vorgeschrieben ist.
Die Löschung erfolgte also, obwohl das Polizeireglement von Crans-Montana eine Aufbewahrung verlangt, wenn Videos für Ermittlungen relevant sein könnten, und kantonale sowie bundesgerichtliche Standards prinzipiell längere Fristen (bis zu 100 Tage) zulassen. Allein das “Könnte”, also die Möglichkeit, daß Videos für Ermittlungen relevant sein “könnten” hätte also schon dazu führen müssen, daß man nicht löscht sondern sichert.
Zweifelhafte Rolle der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft erkundigte sich gemäß dem dem Polizei-Kommandanten erst am 15. Januar in einer Aufforderung darum, die Videos zu sichern, doch sie waren bereits allesamt gelöscht. Die NZZ dazu: “Stimmt die Datumsangabe des Polizeikommandanten Sauvain, hat die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen zur Brandkatastrophe einmal mehr bemerkenswert spät gehandelt.”
Opferanwälte wollten die Video-Aufnahmen sichern
Es kommt erschwerend hinzu, daß die Opferanwälte die Staatsanwaltschaft aufgefordert hatten, die Videos zu sichern. Etwas, was die Staatsanwaltschaft Wallis von sich aus machen hätte müssen machte sie offenbar erst auf Druck der Opferanwälte, nachdem bereits aber alles gelöscht worden war.
Crans-Montana Vorreiter bei Videoüberwachung
„Wir arbeiten mit Kamera-Clustern, was es uns ermöglicht, eine der besten Aufklärungsquoten für Straftaten in der Schweiz zu erreichen.”
Privat-Videos der Bar Le Constellation geben ebenfalls Rätsel auf
Doch nicht nur Videos von den öffentlichen Kameras sind nicht mehr vorhanden, auch die private Video-Überwachung in der Bar “Le Constellation” ist zurückhaltend formuliert sehr seltsam.
Während Betreiber Jacques Moretti sagte, das Videoüberwachungs-System sei just 3 Minuten vor dem verheerenden Brandausbruch abgestürzt, sagt der Einsatzbericht der Kantonspolizei Wallis etwas anderes.
Im Einsatzbericht ist die Chronologie auf Zeitstempel der Barkameras gestützt.
Getränke-Bestellungen von Chamapagner-Flaschen mit Pyrofontänen werden bis 1.26 Uhr dokumentiert. Somit kann kaum stimmen, daß die Videoüberwachung Minuten vor dem Brandausbruch abgestürzt war.
Alles gelöscht
Im Moment steht eine Notausgangstür im Zentrum der Ermittlungen beziehungsweise die Frage, wer sie vor dem Brandereignis verriegelt hatte.
Die Morettis beschuldigen einen Saisonnier, den die Staatsanwaltschaft nach Frankreich ausreisen ließ und wohl wahrscheinlich nicht einmal einvernommen haben wird wenn man die bisherige Tätigkeit beziehungsweise Untätigkeit derselben betrachtet.
Nun sind also auch die Aufnahmen vor dem Brandausbruch, also etwa vom 31. Dezember 2025, gelöscht worden, obwohl die Gemeinde Crans-Montana sie gehabt hätte.
Jacques Moretti soll dem Mann daraufhin geschrieben haben, hinzustehen und Verantwortung zu übernehmen.
(rm)
