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Lärmerzeugendes Feuerwerk soll verboten werden, fordern die Grünen vor der Abstimmung
Grüne Oberwallis für FeuerwerksinitiativeLärmerzeugendes Feuerwerk soll verboten werden, fordern die Grünen vor der Abstimmung

Grüne Oberwallis für Feuerwerksinitiative

Lärmerzeugendes Feuerwerk soll verboten werden, fordern die Grünen vor der Abstimmung
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Die Grünen Oberwallis nehmen Stellung zur bevorstehenden Abstimmung über ein Verbot von lautem Feuerwerk und haben eine Medienkonferenz abgehalten.

Die Parteiangehörigen äusseren im Einzelnen wiefolgt:

Einleitung (Rahel Ackermann)

Am 29. November 2026 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Feuerwerksinitiative ab. Die Volksinitiative schränkt das Abbrennen lauter Feuerwerkskörper durch Privatpersonen ein. Damit werden Menschen, Tiere und die Natur besser vor den negativen Auswirkungen von Feuerwerk geschützt.

Die Initiative stellt kein Verbot dar. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen, wie zum Beispiel bengalische Feuer oder Vulkane, könnten weiterhin verkauft und verwendet werden. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung, wie Feiern zum 1. August, können die Kantone Ausnahmen vorsehen. Grosse, öffentliche Feuerwerke, die bei vielen Menschen positive Emotionen auslösen, sind also nach wie vor möglich. Diese finden in einem zeitlich und örtlich klar definierten Rahmen statt, wodurch sich ein grosses Publikum daran erfreuen kann und sich die negativen Auswirkungen deutlich reduzieren lassen. Dagegen würde künftig unterbunden, dass Einzelpersonen unkoordiniert Feuerwerk knallen lassen und Menschen, Tiere und die Natur dadurch beeinträchtigt werden.

Die Grünen Oberwallis, die Jungen Grünen Oberwallis, und Janusch Ittig, Landwirt, legen an der heutigen Medienkonferenz ihre Argumente für ein Ja zur Feuerwerksinitiative dar.

1. Argument: Tierschutz: Leid verhindern bei Heim-, Nutz- und Wildtieren (Janusch Ittig)

1.1 Heimtiere: Gehörschutz & Massenphänomen Feuerwerksangst

Viele Heimtierarten verfügen über ein Vielfaches der menschlichen Hörleistung und nehmen hochfrequente Schallwellen wahr, die für das menschliche Ohr unhörbar bleiben. Plötzliche Knallgeräusche lösen bei Tieren Todesängste aus. Eine grundlegende wissenschaftliche Studie weist nach, dass mehr als die Hälfte aller Hunde unter Feuerwerksangst leiden (S. Riemer, 2019, «Not a one-way road-Severity, progression and prevention of firework fears in dogs»). Im Gegensatz zu Nutztieren können wir unsere Heimtiere bis zu einem gewissen Grad schützen, indem wir beispielsweise verreisen oder uns in gut isolierten Räumen aufhalten. Dies ist jedoch jedes Mal mit grossem Aufwand und erheblichen Unannehmlichkeiten für die Halter und ihre Heimtiere verbunden. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass verängstigte Hunde entlaufen. Dies bedeutet für die Tiere und ihre Besitzer oft tagelangen Stress und grosse Ängste.

1.2 Nutztiere: Unschuldige Opfer im Stall und auf der Weide

Unsere Pferde, Schafe, Ziegen und Kühe können wir jedoch nicht einfach nach Hause in einen geschützten Raum bringen oder kurzfristig ins Auto laden und wegfahren. Nutztiere und viele weitere Hobbytiere befinden sich während des Feuerwerks in ihren Ställen oder auf den Weiden und sind dem lauten Knallen oft schutzlos ausgeliefert. Da es sich um Fluchttiere handelt, reagieren sie häufig mit panischer Flucht. Dies kann zu gefährlichen Situationen führen: In den Ställen besteht die Gefahr von Verletzungen durch unkontrolliertes Umherrennen, während Tiere auf der Weide ausbrechen können und auf Strassen oder an andere gefährliche Orte gelangen. Für Tierhalter sind der 1. August und Silvester jedes Jahr mit grosser Sorge, zusätzlichem Stress und erheblichem Aufwand verbunden, um mögliche Schäden und Folgen für ihre Tiere so weit wie möglich zu verhindern.

1.3 Wildtiere & Vogelwelt: Akute Lebensraumstörung und Massenvertreibung

Für die wild lebenden Tiere stellt knallendes Feuerwerk ebenso eine existenzielle Bedrohung dar. Rehe, Hirsche, Füchse, Dachse und Feldhasen reagieren auf plötzlichen Knalllärm mit instinktiver, panischer Flucht. Sie rennen orientierungslos durch unbekanntes Terrain, was in tödlichen Verkehrs- und Klippenunfällen enden kann. Zudem führt die fluchtbedingte Verausgabung zu massivem Energieverlust, was in harten Winter ein Todesurteil sein kann.

2. Argument: Umwelt, Schadstoffe und Abfall (Rahel Ackermann)

2.1 Massive Abfallmengen & Verursacherprinzip

Feuerwerk ist eine extrem abfallintensive Freizeitbeschäftigung. Nach den offiziellen Daten der Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 2024 hinterlässt das Abrennen von Feuerwerkskörpern in der Schweiz jährlich 1’300 Tonnen Abfall. Dieser Unrat besteht aus Schwer- und Plastikhüllen, Batterieteilen, Metallresten und chemischen Abbrennwaren.

Beim privaten Feuerwerk wird das Verursacherprinzip ausgehebelt: Konsumentinnen und Konsumenten hinterlassen den Unrat flächendeckend auf fremdem Eigentum. Landwirtinnen und Landwirte müssen ihre Felder vor der Bewirtschaftung in stundenlanger Handarbeit säubern. Auch die kommunalen Werkhöfe und privaten Grundeigentümer werden gezwungen, die Aufräumarbeiten und Entsorgungsgebühren auf eigene Kosten zu tragen – eine klassische externe Kostenüberwälzung.

2.2 Ökologische Folgeschäden & Risiken für die Futterkette

In den Feuerwerkskörpern enthaltene Schwermetalle und chemische Schadstoffe sickern beim Abbrennen und Ausregnen unfiltriert in Böden und Oberflächengewässer ein.

Auf Wiesen und Futterbauflächen liegengelassener Feuerwerksabfall wird bei der maschinellen Ernte von Mähmaschinen zerfetzt. Die scharfkantigen Plastik- und Pulverrückstände gelangen direkt in das Silo- und Dürrfutter. Fressen Nutztiere dieses kontaminierte Futter, drohen schmerzhafte Innere Verletzungen oder der Tod der Tiere.

3. Argument: Sicherheit, Gesundheit und Einsatzkräfte (Aaron Heinzmann)

3.1 Unfallstatistik & Medizinische Folgeschäden

Von unerwarteten Knallen überrascht zu werden, beeinträchtigt weiter das Wohlbefinden. Bei Kindern und Erwachsenen können Angst, Stress oder gesundheitliche Probleme ausgelöst werden. Beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern entstehen zudem hohe Lärmpegel, die bei Menschen zu einer Hörschwellenverschiebung (Vertäubung) und zu Ohrengeräuschen (Tinnitus) führen können.

Der unsachgemässe oder alkoholisierte Umgang mit privaten Feuerwerkskörpern fordert jährlich hunderte Opfer: Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) registriert offiziell 260 Unfälle pro Jahr durch Feuerwerk (Beobachter, 29.7.2026). Die medizinischen Folgen umfassen irreversible Gehörschädigungen, Tinnitus, Erblindungen, Verbrennungen dritten Grades sowie Amputationsverletzungen an Händen und Gesicht.

So kam es beispielsweise in Saas-Fee in der Silvesternacht auf den 1. Januar 2025 zur Detonation eines pyrotechnischen Gegenstandes in einer Menschenmenge. Dabei wurden vier Personen verletzt, eine davon schwer. Das bestätigt die Kantonspolizei Wallis in ihrer offiziellen Sicherheitsbilanz (Kantonspolizei Wallis, 1.1.2025).

3.2 Notwendigkeit der Professionalisierung

Gefährliche Pyrotechnik mit erheblichem Spreng- und Brandpotenzial gehört rechtlich und praktisch in die Hände von ausgebildeten Fachleuten. Die Initiative setzt hier an: Privater Wildwuchs wird unterbunden, professionelle, lizenzierte und sicherheitstechnisch überwachte Grossfeuerwerke bleiben über Ausnahmeregelungen möglich.

4. Argument: Demokratischer Rückhalt und praxiserprobte Ruhe (Noah Kummer)

4.1 Verankerung in der Bevölkerung & Umfrageevidenz

Die Initiative basiert auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens: Die Einreichung erfolgte mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl von 137’193 gültigen Unterschriften von Stimmbürger:innen aus allen Landesteilen.

Eine repräsentative Befragung des Forschungsinstituts gfs.bern (Befragungszeitraum 10.–11.2024) ergab, dass 68 Prozent der Stimmberechtigten die Volksinitiative bestimmt oder eher unterstützen. Dies bestätigt auch die erste SRG und Tamedia-Umfrage (Befragung im Oktober 2026) vor der Abstimmung: Knapp 70 Prozent würden eher oder klar für das Verbot von lauten Feuerwerkskörpern mit Ausnahmen stimmen.

4.2 Der Praxistest am 1. August 2026

Im Sommer 2026 zeigte sich, dass ein weitgehender Verzicht auf Feuerwerk möglich ist: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der akuten Brandgefahr galt am 1. August im Kanton Wallis und in weiten Teilen der Schweiz ein absolutes Feuerverbot, einschliesslich pyrotechnischer Gegenstände (Staatsrat Kanton Wallis, 27.7.2026).

Die Bevölkerung erlebte am eigenen Leib, wie gewinnbringend, entspannt und erholsam ein knallfreier Nationalfeiertag für Mensch, Heim-, Nutz- und Wildtiere ist. Dieser unplanmässige Praxistest hat die gesellschaftliche Akzeptanz für eine dauerhafte, rücksichtsvolle Regelung nachhaltig gestärkt.

Schlusswort und Abstimmungsempfehlung (Rahel Ackermann)

Feste sollen verbinden und Freude bereiten. Immer mehr Menschen wünschen sich deshalb eine zeitgemässe Form des Feierns, die Rücksicht auf Menschen, Tiere und die Natur nimmt. Lautes, unkoordiniertes Feuerwerk stellt dabei für viele eine grosse Belastung dar. Auch der durch Feuerwerk verursachte Umweltschaden ist unnötig und vermeidbar. So darf es nicht weitergehen! Die Schweiz muss Menschen und Tiere besser vor schädlichem und unnötigem Feuerwerkslärm schützen. Deshalb sagen wir überzeugt Ja zur Feuerwerksinitiative am 29. November 2026.

(pd)
(Bilder: Grüne Oberwallis)

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