Sofortiges Verkaufs- und Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern im WallisSämtliches Feuerwerk verboten
Trotz der Niederschläge der letzten Tage bleibt die Situation bezüglich der Brandgefahr im Wallis aufgrund der wiederholten Hitzewellen und des seit Jahresbeginn kumulierten Niederschlagsdefizits äusserst kritisch. Diese Realität wird durch die steigende Zahl der Einsätze wegen Brandausbrüchen bestätigt. Der Kanton Wallis erinnert daher an das allgemeine Feuerverbot und ruft die Bevölkerung dazu auf, angesichts dieser Gefahr wachsam zu bleiben.
Sofortiges Verkaufs- und Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern im Wallis (F1, F2 und F3)
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen bis sehr hohen Brandgefahr hat der Staatsrat den Verkauf und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1, F2 und F3 mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres verboten, teilt zudem die Kantonspolizei mit.
F1: Wunderkerzen – Rauchkugeln – Kleine Knallkörper – Kleine Tischfontänen – Bengalische Stäbchen (maximal 3 Gramm Netto-Sprengstoff)
F2: Raketen – Vulkane – Fontänen – Römische Kerzen – Kleine Feuerwerksbatterien. (maximal 250 Gramm Netto-Sprengstoff)
F3: Grßse Feuerwerksbatterien – Große Raketen – Große Vulkane (maximal 900 Gramm Netto-Sprengstoff)
Diese Maßnahme gilt insbesondere anläßlich des Nationalfeiertags am 1. August. Die Kantonspolizei ist mit der Durchsetzung dieses Entscheids beauftragt.
“Bitte halten Sie sich an dieses Verbot. Lassen Sie uns gemeinsam für unsere Sicherheit sorgen”, so die Kantonspolizei mit einem Appell an die Bevölkerung weiter.
Wer trotzdem Feuerwerk sehen möchte, hat Ausweichmöglichkeiten, etwas vom Wallis aus an den Genfersee oder – weiter weg – zum Beispiel auf dem Zürisee und anderswo.
(pd, rm)
