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Der Staat durchleuchtet die Privatsphäre
Transparenzgesetz: Wer ist betroffen von der neuen Bürokratie?Der Staat durchleuchtet die Privatsphäre

Transparenzgesetz: Wer ist betroffen von der neuen Bürokratie?

Der Staat durchleuchtet die Privatsphäre
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Über 500’000 Unternehmen im Land geraten ab heute unter Generalverdacht und müssen dem Staat detailliert Einblick in ihre Eigentümerstrukturen gewähren. Ein neues Bundesgesetz führt zu Zwangseinträgen der Privatpersonen, die in der Schweiz investieren und sich zum Beispiel an AGs oder GmbHs aber auch vielen anderen Rechtsformen beteiligen, wobei nicht nur Firmen betroffen sind vom Durchleuchten. 

Der administrative Generalangriff zielt mitten ins Herz der Wirtschaft und verlangt die lückenlose Offenlegung der sogenannten „wirtschaftlich berechtigten Personen“.

Betroffen sind:

  • Aktiengesellschaften
  • Kommanditaktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaften
  • Kollektive Kapitalanlagen (wie SICAV, SICAF oder Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen)
  • Ausländische Firmen mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz
  • Ausländische Firmen, die in der Schweiz tatsächlich verwaltet werden
  • Ausländische Firmen, die Eigentümerinnen von Schweizer Grundeigentum sind

Der Staat durchleuchtet die Privatsphäre

Die Regeln des Bundesamts für Justiz (BJ) sind dabei so formuliert, daß kein Unternehmer durch das Netz schlüpfen kann. Gemeldet werden müssen ausschließlich natürliche Personen – echte Menschen, deren private Daten nun in einer zentralen Bundesdatenbank landen.

Das Gesetz zwingt Firmen zu einem dreistufigen, aufwändigen Abklärungsprozeß:

Zuerst geht es um das nackte Kapital: Wer direkt oder indirekt auch nur mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte an einer Firma hält, muss zwingend gemeldet werden.
Doch damit gibt sich die Berner Kontrollbürokratie nicht zufrieden.

Stufe zwei erfaßt die tatsächliche Kontrolle. Selbst wer formell keine Aktien besitzt, aber über Aktionärsbindungsverträge oder Treuhandvereinbarungen im Hintergrund Einfluß nimmt, wird vom Staat durchleuchtet.

Als bürokratischer Fangstrick fungiert schließlich die Auffanglösung: Gibt es in einer Struktur niemanden, der die 25-Prozent-Hürde knackt, wird kurzerhand das oberste Mitglied des leitenden Organs zwangsverpflichtet. Bei normalen KMU trifft diese Meldepflicht somit automatisch den Verwaltungsratspräsidenten oder den Vorsitzenden der Geschäftsführung – selbst wenn diese keine Anteile am Unternehmen besitzen.

Remo Maßat

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