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Noch mehr Bürokratie für Unternehmen
Transparenzregister nimmt den Betrieb aufNoch mehr Bürokratie für Unternehmen

Transparenzregister nimmt den Betrieb auf

Noch mehr Bürokratie für Unternehmen
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Noch mehr Bürokratie für Firmen in der Schweiz: Mit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes hat das schweizerische Transparenzregister am 1. Oktober 2026 seinen Betrieb aufgenommen. Dies, nachdem eine mehrstufige Pilotphase mit rund 2500 interessierten Unternehmen erfolgreich abgeschlossen werden konnte, so das BJ, das Bundesamt für Justiz.

Ab heute müsse sich jede meldepflichtige Rechtseinheit zuerst im Register eintragen und später dann ständig sämtliche Änderungen bei den wirtschaftlich berechtigten Personen melden, so das Amt, das erstaunlicherweise die erst Mitteilung am Tag des Inkrafttretens des neuen Bundesgesetzes, versendet und nicht vorher, um die Unternehmen und anderen Betroffenen im Vorfeld auch über die Medien zu informieren.

Im schweizerischen Transparenzregister werden nun all jene Personen erfaßt, welche die Kontrolle über schweizerische juristische Personen oder über ausländische juristische Personen mit bezug zur Schweiz ausüben – etwa durch ihre Beteiligung am Kapital oder aufgrund ihrer Stimmrechte. Be

Am 1. Oktober 2026 ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in-kraft-getreten. Gleichzeitig hat das Transparenzregister seinen Betrieb aufgenommen. Dies, nachdem das bundeseigene Informatiksystem in einer mehrstufigen Pilotphase erfolgreich getestet wurde.

Im Rahmen des Pilotbetriebs haben rund 2500 Unternehmen freiwillig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen gemeldet. Die Rückmeldungen der Teilnehmer waren überwiegend positiv. Der Meldeprozeß sei aufgrund der vollständigen Digitalisierung einfach und selbsterklärend, so das Bundesamt für Justiz, daß sich allerdings in seiner eigenen Medienmitteilung gleich selber widerspricht. Alles sei so kompliziert, daß “verschiedene Hilfmittel” und “Informationen” zur Verfügung gestellt würden, so das BJ weiter unten in derselben Mitteilung. Zudem gebe es Schulungen via Internet (sogenannte Webinare).

BJ: Datenschutz und Informationssicherheit stehen an oberster Stelle

Der Schutz vor Cyberangriffen und unberechtigtem Datenzugriff steht beim Betrieb des Transparenzregisters an oberster Stelle. Mit mehreren Maßnahmen werden die hohen Anforderungen an den Datenschutz und an die Informationssicherheit umgesetzt. So läuft das neue Informatiksystem in einem speziell gesicherten Netzwerk und die Daten werden ausschließlich auf einem physischen Server in der Schweiz gespeichert.

Außerdem wird die Anzahl der möglichen Abfragen beschränkt und durch eine mehrstufige Authentifizierung gesichert. Sowohl die technische Sicherheit als auch der Schutz vor unberechtigtem Datenzugriff werden regelmäßig durch interne und externe Schwachstellentests auf allfällige Lücken überprüft. Namentlich wird dort der technologischen Entwicklung Rechnung getragen, auch im Bereich der Cybersicherheit.

Bürokratie so groß, daß Datenspeicherkapazität des Bundes überfordert: Nicht alles wird sofort verfügbar sein

Mit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes beginnen die Fristen zu laufen, bis wann eine meldepflichtige Rechtseinheit ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden muß. Die Fristen sind nicht für alle Rechtseinheiten gleich und betragen zwischen einem Monat und zwei Jahren.

Es ist damit zu rechnen, daß die Anzahl Meldungen gerade in den kommenden Monaten sehr hoch sein wird. Damit die Kapazität des Registers geschont wird, stehen gewisse Dienstleistungen derzeit noch nicht vollumfänglich zur Verfügung.

Beispielsweise werden die Gesamtregisterabfrage und die Unterschiedsmeldung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. In dieser Anfangsphase kann es zudem vereinzelt zu kurzen Einschränkungen bei der Nutzung des Systems kommen. Die Meldung kann trotzdem jederzeit über die Plattform
EasyGov.swiss vorgenommen werden.

Hilfe notwendig, um Unternehmen zu helfen, mit dem neuen Register klarzukommen

Das BJ stellt den Betroffenen Firmen und anderen Rechtseinheiten” wie es im Amtsdeutsch heißt, “auf der Webseite des Transparenzregisters (www.transpareg.admin.ch) verschiedene Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung”, die sie bei der Eintragung im Register unterstützen sollen. Außerdem werden ab Dezember 2026 regelmäßig Internet-Informationsveranstaltungen (Webinare) angeboten. Die Anmeldung auf der Plattform EasyGov und die Eintragung im Transparenzregister sind kostenlos.

Instrument zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Das Transparenzregister soll es Behörden ermöglichen, effizienter und zuverlässiger festzustellen, wer eine Rechtseinheit tatsächlich kontrolliert. Geführt wird es vom Bundesamt für Justiz (BJ). Eine Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) führt Kontrollen zur Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen im Transparenzregister durch. Das Transparenzregister leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Das Register steht Behörden sowie Finanzintermediären und Beratenden im Rahmen ihrer Pflichten aufgrund des Geldwäschereigesetzes (GwG) zur Verfügung.

Die Medienmitteilung des BJ enthält viele schwülstige und wohlklingende Worthülsen zum Datenschutz und Anderem. Viele wichtige Dinge werden hingegen weggelassen, etwa, wer betroffen ist von der Bürokratie.

https://walliser-zeitung.ch/transparenzgesetz-wer-ist-betroffen-von-der-neuen-buerokratie/https://walliser-zeitung.ch/transparenzgesetz-wer-ist-betroffen-von-der-neuen-buerokratie/

(pd)

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