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"Arbeitnehmende, die im Freien ohne Schatten arbeiten, werden von ihren Arbeitgebenden nur unzureichend geschützt"
Unia zur Hitzewelle"Arbeitnehmende, die im Freien ohne Schatten arbeiten, werden von ihren Arbeitgebenden nur unzureichend geschützt"

Unia zur Hitzewelle

"Arbeitnehmende, die im Freien ohne Schatten arbeiten, werden von ihren Arbeitgebenden nur unzureichend geschützt"
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Seit der Ankündigung des Kantons, die Schutzmassnahmen für sonnenexponierte Arbeitnehmende zu verschärfen, hat die Unia umfangreiche Kontrollen auf Baustellen durchgeführt. Das Ergebnis sei leider eindeutig, so die Gewerkschaft: Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen hält sich nicht an die Massnahmen, die zum Schutz ihrer Mitarbeitenden zu ergreifen sind. Die Unia fordert, dass sich die Unternehmen unverzüglich daran halten. Im Einzelnen schreibt die Gewerkschaft zum Thema weiter Folgendes: 

Nachdem die kantonalen Behörden am Dienstag eine Verschärfung der Schutzmassnahmen für sonnenexponierte Arbeitnehmende durch den Einsatz von WBGT-Messgeräten im gesamten Rhonetal angekündigt hatten (Heatector – – vs.ch), hat die Unia am Mittwoch und Donnerstag den Kanton durchstreift, um zu beurteilen, inwieweit die je nach WBGT-Stufe einzuhaltenden Massnahmen befolgt werden. Gleichzeitig haben wir damit auch auf die zahlreichen Anfragen reagiert, die wir von Arbeitnehmenden erhalten haben, die starker Hitze ausgesetzt sind.

Von den 41 untersuchten Baustellen zwischen Brig und Collombey-Muraz, auf denen 261 Arbeitnehmende tätig waren, hielten mehr als 88% der Unternehmen die zum Schutz der Arbeitnehmenden zu treffenden Massnahmen nicht oder nicht vollständig ein. Lediglich fünf davon erfüllten die Vorschriften.

So müssen Unternehmen beispielsweise bei Stufe 3 (WBGT > 22,4) unter anderem mit der „Anpassung der Arbeitszeiten und des Arbeitstempos” reagieren. Von den 36 Unternehmen, die dazu verpflichtet gewesen wären, haben jedoch nur 14 diese Massnahme umgesetzt. Diese Beschäftigten hätten ohne diese Massnahme eigentlich nicht arbeiten dürfen!

Zudem hat nur eines von 10 Unternehmen die Massnahme „Beizug eines ASA-Spezialisten zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Umsetzung der empfohlenen Massnahmen” erfüllt. Dies, obwohl die Arbeitnehmenden der Stufe 4 (WBGT > 26,7) ausgesetzt waren und dies für die Fortsetzung der Arbeit unter diesen Bedingungen vorgeschrieben ist.

Wir konnten sogar feststellen, dass einige Unternehmen selbst grundlegende Massnahmen nicht einhielten, wie beispielsweise die Versorgung ihrer Mitarbeitenden mit Wasser oder die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Wir haben unsere Anmerkungen an die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) weitergeleitet, die mitteilte, dass die Massnahmen verschärft werden, damit bei grosser Hitze verstärkte Kontrollen vor Ort durchgeführt werden.

Wir appellieren an alle im Kanton tätigen Arbeitgebenden, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden wirksam zu schützen, indem sie die vom Kanton erlassenen neuen Massnahmen gewissenhaft befolgen. Andernfalls stellen wir fest, dass Anreizmassnahmen nur begrenzte Wirkung zeigen und dass der Kanton formelle Arbeitsverbote erlassen müsste, um die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen, die der grossen Hitze ausgesetzt sind.

Hitzewelle im WallisKanton verstärkt Schutz von Arbeitnehmern vor Sonneneinstrahlung

(pd, rm)

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