
Katastrophe von Crans-Montana: Suche nach GerechtigkeitZwischen Aufklärung und Schuldsehnsucht
Von Yannick Ziehli
Am Morgen des 1. Januar 2026 wurde klar, dass sich in Crans-Montana eine der schwersten Katastrophen der jüngeren Schweizer Geschichte ereignet hatte. Vierzig Tote, viele davon jung. Dutzende Schwerverletzte. Hunderte Angehörige, die auf Antworten warten. Das Ausmass war noch nicht vollständig erfasst, als die Suche nach Ursachen begann. Das ist richtig und notwendig. Und es ist Aufgabe von Polizei und Justiz.
Doch sehr früh kippte diese Suche in eine kommentierende Zuspitzung mit moralischem Überdruck. Zurück bleibt ein komplexes Geflecht aus Abläufen, Zuständigkeiten und möglichen Versäumnissen. Damit verbunden ist eine unbequeme Wahrheit: Dieses Unglück ereignete sich in einem bewilligten Lokal, in einem bekannten Ferienort, in einem Land, das sich selbst gerne als Sicherheitsreferenz versteht. Der öffentliche Diskurs reagierte darauf mit Vereinfachung.
Der Barbetreiber wurde rasch zur zentralen Figur der Schuldzuschreibung. In sozialen Medien und Kommentaren entwickelte sich eine Dynamik, die weniger auf Aufklärung zielte als auf Entlastung durch Personalisierung. Dass ein Beschuldigter unter diesen Umständen um seine Sicherheit fürchten muss, bevor ein Gericht auch nur ansatzweise Sachverhalte geklärt hat, ist ein Warnsignal. Je weiter die Ermittlungen fortschreiten, desto weniger trägt die einfache Erzählung.
Die Gemeinde, die unmittelbar Anzeige gegen den Betreiber erstattete, sieht sich inzwischen selbst kritischen Fragen ausgesetzt. Fragen nach unterlassenen Kontrollen. Nach vorgeschriebenen, aber offenbar nicht durchgeführten Inspektionen. Nach Zuständigkeiten, die diffus geblieben sein sollen. Diese Entwicklung wirft auch ein neues Licht auf die frühe Kritik an der Staatsanwaltschaft.
Die zuständige Staatsanwältin wurde öffentlich angegriffen, weil sie keinen sofortigen Freiheitsentzug anordnete. Heute zeigt sich, dass das öffentliche Urteil dem juristischen weit vorausgeeilt war. Haftgründe müssen bestehen. Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr sind keine moralischen Kategorien, sondern rechtliche. Gleichzeitig stellen sich Fragen, die legitim sind. Etwa, weshalb Dokumente einer möglicherweise mitverantwortlichen Gemeinde nicht per Zwangsmassnahme erhoben, sondern auf Ersuchen eingereicht wurden. Diese Fragen gehören gestellt. Sie sind kein Angriff auf die Justiz, sondern Anforderung an einen funktionierenden Rechtsstaat.
Was ebenfalls auffällt, ist der internationale Druck. Stimmen aus dem Ausland fordern rasche Verurteilungen. Als könne Geschwindigkeit das Leid der Angehörigen mindern. Als wäre ein Urteil ein Ersatz für Aufklärung. Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass es sich nicht um ein singuläres Versagen handelt. Sondern um eine komplizierte Verstrickung unglücklicher Ereignisse, die zur desaströsen Tragödie führten.
In den ersten Tagen nach dem Unglück war im Wallis und darüber hinaus eine grosse Solidarität spürbar. Sie geht jedoch verloren, wenn das Bedürfnis nach Schuld stärker wird als der Wille zur Differenzierung. Tragödien kennen selten klare Rollen. Menschen können Opfer sein und zugleich Teil eines Geschehens, das anderen schadet. Das auszusprechen relativiert nichts. Es verhindert nur, dass wir im Moment der grössten Erschütterung das Menschliche ausblenden.
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