
Spendenkonto Crans-Montana eingerichtetFinanzielle Hilfe und Verbot von pyrotechnischen Gegenständen
Der Staatsrat hat nach dem Brand in Crans-Montana mehrere Maßnahmen beschlossen. Er hat entschieden, den Opfern des Brandes in Crans-Montana eine Soforthilfe zu gewähren.
Auf Wunsch mehrerer Personen und Organisationen, die Spenden überweisen möchten, hat die Regierung zudem ein Konto eingerichtet, auf das diese spontanen Zahlungen eingezahlt werden können.
Die Modalitäten für die Verteilung dieser Spenden werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Der Staatsrat möchte, daß die Opfer des Brandes in Crans-Montana und ihre Familien mit einem Minimum an Verwaltungsaufwand finanzielle Soforthilfe erhalten.
Aus diesem Grund hat er beschlossen, den Familien aller 40 Verstorbenen sowie den 116 Personen, die ins Krankenhaus eingeliefert wurden, einen Betrag in Höhe von 10’000 Franken zur Verfügung zu stellen. Die betroffenen Personen werden vom Staat Wallis kontaktiert.
Sie können sich ebenfalls per Mail an die Opferberatungsstellen OHG (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten) unter folgender Adresse wenden: Lavi-CransMontana@Admin.VS.ch.
Spendenkonto Crans-Montana
Die Regierung wurde zudem mehrfach von Personen oder Organisationen kontaktiert, die ebenfalls einen finanziellen Beitrag leisten möchten und sich fragen, wohin sie spontane Spenden überweisen können.
Aus diesem Grund hat der Staat Wallis ein Bankkonto eingerichtet, das speziell für die Einzahlung dieser Spenden bestimmt ist. Diese Spenden werden in keinem Fall zur Deckung der durch den Brand entstandenen Kosten verwendet, die zu Lasten des Staates Wallis gehen.
Die IBAN-Kontonummer lautet CH3400765001060342603.
Zu diesem Zweck plant der Staatsrat die Gründung einer unabhängigen Stiftung, deren Aufgabe es sein wird, die Spenden zu verwalten und zu verteilen. Die Gründung erfolgt in Absprache mit den Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden.
Die Regierung wünscht, daß alle betroffenen Parteien mit Ausnahme der öffentlichen Einrichtungen im Stiftungsrat vertreten sind.
Alle auf das vom Kanton Wallis eröffnete Konto eingezahlten Beträge werden an die Stiftung überwiesen, sobald diese gegründet ist.
Zur Erinnerung: Die Opfer und ihre Angehörigen können auch administrative und finanzielle Unterstützung durch die OHG-Opferberatungsstellen in Anspruch nehmen.
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(pd, rm)

